
Am 18. Juni 2004 wurde in Brüssel der vom Konvent erarbeitete, und im Konsens im Juli 2003 vorgelegte, Verfassungsvertrag endgültig von den 25 Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union unterzeichnet. Perfekt ist der Verfassungsvertrag der EU nicht. Aber er ist in allen Bereichen besser als der status quo — der Vertrag von Nizza.
Den Iren ist es gelungen im Endeffekt hinter den Kulissen den Verfassungstext zu 90% auf den Stand vom Sommer 2003 zu bringen. Das Modell der doppelten Mehrheit im Rat wurde mit anderen Prozentsätzen (55% der Staaten, 65% der Bürger) als vom Konvent vorgeschlagen aufgenommen und ergänzt. Durch die Ausdehnung der qualifizierten Mehrheitsentscheidung im Rat und durch die doppelte Mehrheit als Abstimmungsmodus ist eine größere Handlungsfähigkeit und eine Balance zwischen großen und kleinen Ländern gefunden worden. Die Verkleinerung der Kommission mit 2/3 der Anzahl der Mitgliedstaaten wurde auf 2014 festgelegt.
Bei der Regierungskonferenz wurde eine Europäische Verfassung — in Form eines Verfassungsvertrags — verabschiedet, gestützt auf den Willen der Staaten und Bürger und damit auf eine doppelte Legitimität. Der Text des Konvents wurde, wie bereits erwähnt, mit wenigen Änderungen übernommen. Somit ist die Charta der Grundrechte als integraler, rechtsverbindlicher Bestandteil in die Verfassung aufgenommen. Der Status der Kirchen ist in Artikel I-51 gesichert und in der Präambel ist ein deutlicher Hinweis auf das religiöse Erbe der europäischen Union enthalten. Die Charta der Grundrechte ist am christlichen Menschenbild ausgerichtet. Sie gibt nicht nur Schutz und Ansprüche der einzelnen Bürger, sondern ist ein rechtliches Instrument der Überprüfung der EU-Gesetzgebung.

Gruppenfoto der Konventteilnehmer
Das Europäische Parlament, als Vertreter der Bürger, ist mit dem Rat Gesetzgeber und Haushaltsbehörde und wählt den Kommissionspräsidenten nach Vorschlag des Europäischen Rates, basiert auf die Ergebnisse der Europawahlen. Das Europäische Parlament wird in Zukunft in über 90% der Gesetzgebung (insbesondere in allen Fällen der Mehrheitsentscheidung im Rat) beim gesamten Haushalt mit dem Rat gleichberechtigt sein.
Die Schaffung des Amtes eines Europäischen Außenministers und ein europäischer Auswärtiger Dienst werden die Vertretung der EU nach Außen verbessern und verdeutlichen. Die Aufnahme einer Solidaritätsklausel verankert die Union als eine Union des Friedens, basiert auf die Werte der Demokratie und Freiheit. Das Rüstungsamt und mögliche Avantgardebildung bei der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bilden einen verfassungsrechtlichen Rahmen, der mit dem entsprechenden politischen Willen Europa auch in diesen Bereichen in die Lage versetzt, echter Partner im transatlantischen Bündnis und Akteur für eigene Interessen zu werden.
Die Säulenstruktur der Europäischen Union ist abgeschafft worden und es besteht nun eine einheitliche Rechtspersönlichkeit der Union. Die drei von dem Laekener Gipfel genannten Ziele der Transparenz, Demokratie und Handlungsfähigkeit sind auch durch folgende Regeln gewährleistet: die Anzahl der Entscheidungsinstrumente ist vereinfacht und verringert worden auf Gesetz, Rahmengesetz, Verordnung und Beschluss.
Die Kompetenzstruktur ist klarer, abgegrenzter als bisher. Ihre Verletzung kann durch jedes einzelne nationale Parlament in einem Frühwarnverfahren und vor dem EUGH einer Prüfung unterzogen werden. Alle Kompetenzen, die nicht ausdrücklich in der Verfassung genannt sind, bleiben nationale.
Die Ausdehnung der Mehrheitsentscheidungen im Rat bezieht sich unter anderem auf die Rechts- und Innenpolitik — nicht Steuern und soziale Sicherungssysteme — und stärkt so die Instrumente der EU zum Schutz des Bürgers. Das Verfahren gibt durch die zeitlich befristete Einschaltung des Europäischen Rates aber auch die Gewähr der Wahrung nationaler Interessen. Im letzten Augenblick ist es gelungen, Angriffe auf die EZB abzulehnen. Sie steht jetzt stärker als zuvor da. Die Preisstabilität ist nun auch als Ziel für die gesamte EU festgeschrieben.
Der Verfassungsvertrag bring mehr Klarheit, stärkt die Rolle des Bürgers und der nationalen Parlamente. Transparenz, Effizienz und Demokratie sind ausgebaut worden, die EU ist einem Wertekanon aus christlichem Denken unterworfen. 25 Nationen sind damit auf dem Weg, sich gemeinsame zukunftsorientierte Regeln zu geben und gleichzeitig ihren Bestand und ihre Identität in einem geeinten Europa in einer globalen Ordnung zu sichern.
Nun gilt es, diese Fortschritte öffentlich zu diskutieren. Je mehr die Bürger und auch die nationalen Politiker und Medien mit den wirklichen Inhalten des Verfassungsvertrages konfrontiert werden, desto geringer sind die Chancen euroskeptischer Populisten. Der Konvent war vergleichsweise leicht, die Regierungskonferenz schon schwieriger. Die Ratifikation ist die größte Herausforderung.
Hoffentlich gibt es in allen 25 Staaten genug Verantwortungsbewusstsein, das Schicksal unseres Kontinentes nicht aus Gründen des nationalen Machtkampfes zu verspielen.
Elmar Brok (Mitglied des Europäischen Parlaments) |