EUROPA - IN BESTER VERFASSUNG
 
Wozu eine Europäische Verfassung? Geschichte der Europäischen Verfassung
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Der Entwurf für eine EU-Verfassung

In seiner letzten Plenartagung am 9. und 10. Juli 2003 in Brüssel verabschiedete der Konvent seinen Vorschlag für einen Verfassungstext der Europäischen Union, mit dem er die in der "Erklärung von Laeken" beantwortet hat. Darin

  • schlägt der Konvent eine bessere Aufteilung der Zuständigkeiten der Europäischen Union und der EU-Mitgliedsstaaten vor
  • empfiehlt er, die EU-Verträge zusammenzufassen und die Europäische Union mit einer Rechtspersönlichkeit auszustatten.
  • arbeitet er vereinfachte Handlungsinstrumente der Europäischen Union aus.
  • schlägt er Maßnahmen für mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz in der Europäischen Union vor: So sollen die nationalen Parlamente stärker an der Legitimierung des europäischen Projekts mitwirken, die Entscheidungsprozesse vereinfacht und dafür gesorgt werden, dass die Funktionsweise der europäischen Organe transparenter und besser verständlich wird.
  • arbeitet er die Maßnahmen aus, die zur Verbesserung der Struktur und zur Stärkung der Rolle aller drei Organe der EU erforderlich sind und trägt dabei insbesondere den Auswirkungen der EU-Erweiterung Rechnung.

Aufbau des 'Vertrags über eine Verfassung für Europa'

Der Entwurf des europäischen Verfassungsvertrags konsolidiert die bisherigen Vertragstexte. Er enthält vier Teile, die durch eine Präambel eingeleitet werden

Teil I sieht die "Gründung" der EU und die Verankerung ihrer Rechtspersönlichkeit vor. Er gibt allgemeinere Auskünfte über die Grundrechte und die Unionsbürgerschaft, nennt Werte und Ziele der EU, beschreibt ihre Institutionen und regelt die Zuständigkeiten.

Teil II enthält die bereits vereinbarte Grundrechte-Charta.

Teil III konkretisiert die Politiken, Verfahren und Arbeitsweisen der EU. Der größte Teil der Bestimmungen ist aus dem geltenden EU-Vertrag übernommen. Ausführlicher wird die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Möglichkeit der verstärkten Zusammenarbeit behandelt.

Teil IV enthält die Schlussbestimmungen, in denen u.a. Fragen des Ratifikationsprozesses und des Austritts aus der Union geregelt sind.