
Die Debatte über eine Verfassung für Europa ist weitaus älter als die europäische Gemeinschaft selbst: Bereits 1948 legte der französische Christdemokrat Francois de Menthon dem Haager Kongress der Europäischen Bewegung einen Verfassungsentwurf vor. Knapp vierzig Jahre später, im Jahr 1984, verabschiedete eine große Mehrheit im Europäischen Parlament einen ersten Verfassungsentwurf, den der italienische Europapolitiker Altiero Spinelli ausgearbeitet hatte. Dieser Entwurf enthielt schon wesentliche Elemente der heutigen Vertragsdiskussion (z.B. Grundsatz der „Subsidiarität”, Grundrechtebezug, bürgernahe Ausrichtung der EU-Politiken). Der Spinelli-Entwurf wurde jedoch nicht umgesetzt, da die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes und der Währungsunion die Kräfte der EU in den Folgejahren stark beanspruchten. Allerdings riss die Diskussion um die Notwendigkeit einer EU-Verfassung nicht ab.
Im Februar 1986 wurde die Einheitliche Europäische Akte unterzeichnet. Sie schrieb den Aufbau eines europäischen Binnenmarktes sowie den freien Personen-, Waren-, Dienstleitungs- und Kapitalverkehr fest.
1992 wurde der Vertrag von Maastricht unterzeichnet, der die Europäische Union gründete und die berühmten drei Säulen der Union festschrieb: Einführung einer einheitlichen Währung, Gemeinsame Außen- u. Sicherheitspolitik, Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Institutionell hatte Maastricht die Rechte des europäischen Parlaments gestärkt und eine begrenzte Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen im Rat gebracht.
Mit der nahenden EU-Erweiterung wurde schließlich das Thema der Schaffung einer „primärrechtlichen Grundlage” erneut auf die Agenda der EU gesetzt: Die 1999 vom Rat beauftragte „Simitis-Gruppe” forderte die Entwicklung eines Grundrechtekatalogs für die EU. Der daraufhin eingesetzte Konvent unter dem Vorsitz des deutschen Altbundespräsidenten Roman Herzog beschloss noch im gleichen Jahr die „Charta der Grundrechte”, die allerdings noch keine Rechtsverbindlichkeit besaß.
Nach dem Vertrag von Maastricht war die Vertiefung der europäischen politischen Union jedoch ins Stocken geraten. Auch die Regierungskonferenzen, die zur Unterzeichnung der Verträge von Amsterdam (1997) und von Nizza (2001) führten, hatten die EU nicht ausreichend auf die veränderten globalen Rahmenbedingungen und den Zuwachs auf 25 und mehr Mitglieder vorbereitet.
Außerdem hatte Nizza es nicht vermocht, wie ursprünglich geplant, die Grundrechtecharta in den Vertrag zu übernehmen. Auch Fragen bezüglich der Größe und Zusammensetzung der Kommission, der Sitzverteilung im EP, der Stimmengewichtung im Rat oder hinsichtlich der Einführung qualifizierter Mehrheitsentscheidungen konnten in Nizza nicht befriedigend gelöst werden. Die Vertragsarchitektur blieb kompliziert und für den Bürger undurchschaubar.
Nizza gab jedoch den Impuls zu einer umfassenderen und tiefer gehenden Debatte über die Zukunft der Union, die eine erneute Revision der Verträge zum Ziel hatte.
 John Kerr (Generalsekretär des Konvents) und Valéry Giscard d'Estaing (Präsident)
Die endgültige Wende zur Vertragsreform brachte der Europäische Rat von Laeken im Dezember 2001. Hier wurden unter der belgischen Ratspräsidentschaft knapp 60 Fragen zur Zukunft der Europäischen Union formuliert, die in ihrer Reichweite deutlich über die Forderungen von Nizza hinausgingen und letztlich eine Totalrevision des erreichten Integrationsstandes ermöglichten. Auf dem Rat von Laeken wurde die Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union angenommen, mit der sich die Union verpflichtet, demokratischer, transparenter und effizienter zu werden und den Weg zu einer Verfassung zu öffnen, um den Erwartungen der Bürger zu entsprechen. Als Konsequenz beriefen die Staats- und Regierungschefs einen Konvent (den „Verfassungskonvent”) ein, der die drängenden Fragen in Form konkreter Vorschläge bearbeiten sollte.

Am 20. Juni 2003 legte der Präsident des Konvents, Valéry Giscard d'Estaing, auf der Tagung des Europäischen Rats in Thessaloniki die Ergebnisse der Beratungen des Konvents vor. Allerdings scheiterten die europäischen Staats- und Regierungschefs im Dezember wegen nationaler Befindlichkeiten und Eifersüchteleien mit ihrem Versuch, sich auf die gemeinsame Verfassung zu einigen. Zu den wichtigsten Diskussionspunkten zählten u.a. die Frage der doppelten Mehrheit, die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen, die künftige Größe der Kommission und die Frage nach einem Gottesbezug in der Verfassung.
Seitdem hielt das Ringen um eine Einigung an, jedoch zeigten sich große Fortschritte: Nach dem Regierungswechsel in Spanien im März 2004 erklärte sich auch Polen zu Zugeständnissen im Streit um die Verfassung bereit. Die Regierungskonferenz vom März 2004 in Brüssel stellte in Aussicht, dass bis zum Ende der irischen Ratspräsidentschaft im Juni ein Kompromiss gefunden werden könnte.
Die Regierungskonferenz vom 17./18. Juni 2004 hielt dieses Versprechen: Die Staats- und Regierungschefs einigten sich auf den Vertragstext und legten die letzten Streitigkeiten bei. Die EU bekommt eine Verfassung.
Nachdem der endgültige Vertragstext neu geschrieben und übersetzt wurde, soll er voraussichtlich im Herbst von den 25 Staats- und Regierungschefs förmlich unterzeichnet werden. Danach beginnt der Ratifizierungsprozess. Dazu müssen in allen Mitgliedsländern die nationalen Parlamente bzw. das Volk zustimmen. Dieser Prozess wird frühestens im Jahr 2006 beendet sein. Erst danach kann die Verfassung tatsächlich in Kraft treten.
Sollten zwei Jahre nach der Unterzeichnung erst vier Fünftel der EU-Staaten die Verfassung ratifiziert haben und in mindestens einem Land „Schwierigkeiten” aufgetreten sein, muss sich der Europäische Rat damit befassen. Wie dieser das Problem gegebenenfalls lösen könnte, verrät allerdings auch der aktuelle Verfassungstext nicht. |